Art. 1 | Bedingungen für den Zugang zum Tower Campus

  1. Jugendliche, Studenten, Arbeiter, Teilnehmer an internationalen Projekten der Universität von Forlì, Empfänger eines Stipendiums, Forscher und Professoren können bei unserem Tower Campus übernachten.

Art. 2 | Übergabe des vermieteten Zimmers

  1. Der Mieter bekommt ein Zimmer komplett mit Einrichtung und Ausstattung und ist für dessen Reinigung und Integrität verantwortlich.
  2. Der Mieter bekommt eine Magnetkarte/einen Schlüssel, um in das Zimmer einzutreten. Im Fall von Diebstahl oder Verlust der Magnetkarte/des Schlüssels, ist der Mieter verpflichtet, der Rezeption eine Verlusterklärung bzw. eine Diebstahlsanzeige zu übermitteln und die Kosten für die Duplikation zu übernehmen (€ …. für die Magnetkarte und € ….… für die Schlüssel, einschließlich der Kosten für den Ersatz des Schlosses). Dieselben Kosten sind im Fall einer Beschädigung der Magnetkarte/des Schlüssels zu übernehmen, wenn diese deren weitere Benutzung unmöglich macht.

Art. 3 | Nutzung des gemieteten Zimmers

  1. Der Mieter ist verpflichtet, sich korrekt zu verhalten und die anderen Mieter bzw. Dritte nicht zu stören. Darüber hinaus ist sie/er verpflichtet, etwaige Beschädigungen im gemieteten Zimmer oder in den gemeinsamen Räumlichkeiten zu melden.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Diebstähle, Brände und sonstige Gefahren für sich selbst oder für Dritte zu vermeiden. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für den Diebstahl von persönlichen Gegenständen und für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden.
  3. Der Mieter muss das Zimmer in einem guten Zustand bewahren und ordentlich reinigen.
  4. Darüber hinaus ist der Mieter mitverantwortlich für die Integrität und die Reinigung der gemeinsamen Räumlichkeiten.
  5. Im Fall von Wartungsarbeiten muss der Mieter den vom Vermieter beauftragten Fachpersonal Zugang zum Zimmer gestatten.
  6. Der Mieter muss die Hausordnung einhalten.
  7. Werden in den Küchen oder Gemeinschaftsräumen verunreinigte Lebensmittel oder abgelegte Kleidung gefunden, werden diese entfernt und nicht zurückgegeben.
  8. der Mieter ist verpflichtet, die Maske gemäß DPCM vom 02/03/2021 in den Gemeinschaftsräumen außerhalb seines Zimmers zu benutzen

Art. 4 | Zimmerkontrollen

  1. Ohne vorherige Ankündigung kann das beauftragte Personal zwischen 9:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Kontrollen durchführen, um den allgemeinen Zustand der Zimmer und Gemeinschaftsräume gemäß der Tower Campus-Ordnung zu überprüfen. Falls der Mieter bei der Kontrolle nicht anwesend ist, hinterlässt das Personal, dem ein Duplikat des Schlüssels zur Verfügung steht, ein Formular mit der Bewertung im Zimmer. Im Fall einer negativen Bewertung findet innerhalb von 7 Tagen eine außerordentliche Kontrolle statt. Es besteht die Möglichkeit, dass auch weitere Kontrollen erfolgen.
  2. Bei Vertragsende oder höchstens 48 Stunden danach wird eine detaillierte Kontrolle des Zimmers durchgeführt. Wenn alles in Ordnung ist, bekommt der Mieter die Kaution zurück, wie in Artikel 3 erläutert. Bei unzureichenden Verhältnissen werden die entstehenden Kosten für die Reparaturarbeiten oder für den Reinigungsdienst von der Kaution abgezogen. Wenn der Betrag die Kaution überschreitet, wird der Mieter dazu aufgefordert, den Betrag binnen 10 Tage nach Erhalt der Aufforderung zu bezahlen.
  3. In schwerwiegenden oder bei Notwendigkeit kann das beauftragte Personal das Zimmer betreten.
  4. Mit der Unterschrift des vorliegenden Vertrags gestattet der Mieter den Zugang aller Beauftragten von Seiten des Vermieters, damit die oben genannten Kontrollen durchgeführt werden können.

Art. 5 | Verbote

Es ist strengstens verboten:
  1. andere Personen in das Zimmer aufzunehmen;
  2. andere Personen, die nicht im Tower Campus wohnen, zwischen 23.00 und 8.00 Uhr übernachten zu lassen;
  3. die anderen Gäste zu stören und ein respektloses Verhalten zu zeigen. U.a. soll jede Art von Lärm vor 8.00 Uhr und nach 23.00 Uhr vermieden werden;
  4. die Gemeinschaftsräume oder die Ausstattung zum privaten Gebrauch zu benutzen;
  5. Möbel oder andere Geräte zu entfernen, einzuführen oder zu verschieben, sowohl in den Zimmern als auch in den Gemeinschaftsräumen, es sei denn, dass davor eine Erlaubnis eingeholt wird;
  6. in den Räumen zu rauchen;
  7. Zusätzliche Kabel oder Steckdosen zu installieren und jegliche Veränderungen daran vorzunehmen. Ungeeignete Mehrfachstecker dürfen nicht verwendet werden;
  8. Jede Art von Kochplatten, Klimaanlagen oder Haushaltsgeräten in den Zimmern zu benutzen, außer kleinen Geräten zur Körperpflege;
  9. Lebensmittel und Getränke im Zimmer zu kochen oder zu erwärmen;
  10. Wände, Türen und Einrichtungsgegenstände mit Nägeln, Beschriftungen oder Ähnlichem zu versehen;
  11. Haustiere im Zimmer oder in den äußeren Bereichen des Gebäudes zu halten;
  12. Entflammbare Materialien und radioaktive Substanzen im Zimmer und in den Gemeinschaftsräumen aufzubewahren;
  13. Jede Art von Waffen zu besitzen;
  14. Suchtmittel in das Gebäude einzuführen;
  15. Materialien, die zur Verstopfung der Toilette führen können, in die WC-Abzüge zu werfen;
  16. Irgendwelche Gegenstände auf die Terrasse oder Fensterbretter zu stellen, die eine Gefahr für die Fußgänger darstellen oder deren Besitz von der geltenden Gemeindeordnung verboten ist;
  17. Den Müll außerhalb der für die Mülltrennung vorgesehenen Container zu werfen;
  18. Zigarettenstummel oder irgendwelche Gegenstände aus dem Fester oder von der Terrasse zu werfen;
  19. Reparaturarbeiten durchzuführen oder zu beauftragen;
  20. Autos, Motorräder oder Fahrräder außerhalb der vorgesehenen Plätzen zu parken;
  21. Kerzen oder Teelichter zu besitzen.
  22. die Kleidung vor das Fenster hängen;
  23. die Verwendung von Wäscheleinen in Zimmern oder Gemeinschaftsräumen
  24. das Abstellen von Fahrrädern in den Abstellräumen über die Vertragslaufzeit hinaus;
  25. die Sensoren aus dem Feuermelder entfernen, die Batterie herausnehmen, die Sensoren anbringen oder mit Fremdkörpern abdecken.

Art. 6 | Externe Personen

  1. Mieter können unter eigener Verantwortung Gäste zwischen 9:00 Uhr und 23:00 Uhr aufnehmen (trotzdem nicht durchgehend), insofern dies keine Störung für die anderen Gäste darstellt.
  2. Nach 23:00 Uhr wird ein Betrag von 50,00 € für die Übernachtung des Gastes berechnet. Für den Fall, dass der Mieter eine Person für eine oder mehrere Nächte unterbringen muss, muss der Mieter mindestens 2 Tage im Voraus den Concierge fragen. Der Concierge wird die Möglichkeit prüfen und bei Bedarf ein Bett in das gemietete Zimmer stellen. Die Kosten dafür betragen 35,00 € pro Nacht.
  3. Die Gäste müssen einen gültigen Ausweis beim Concierge hinterlegen, der ihnen am Ende des Besuchs zurückgegeben wird.

Art. 7 | Finanzielle Haftung

  1. Im Fall von Schäden, die nicht auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind, oder wenn außerordentliche Reparaturarbeiten nötig sind, müssen die Gäste die beschädigten Gegenstände und Arbeitsleistungen selbst bezahlen.
  2. Wenn Sie sich außerhalb der Öffnungszeiten des Concierge-Service oder an Feiertagen aus Ihrem Zimmer ausgesperrt haben, betragen die Kosten für den Anruf und die Wiederöffnung des Zimmers 20,00 € (zwanzig/00).
  3. Wird der Feueralarm im Zimmer ausgelöst, weil eines der oben genannten Verbote nicht beachtet wurde, muss der Mieter eine Geldstrafe von 150,00 € (einhundertfünfzig/00) zahlen.

Art. 8 | Mülltrennung

Es besteht die Pflicht für alle Gäste, sich an der Mülltrennung gemäß den geltenden Gesetzen der Gemeinde von Forlì zu beteiligen.

Art. 9 | Ausdrückliche Aufhebungsklausel

Jeder Verstoß gegen die Hausordnung bringt die sofortige Aufhebung des vorliegenden Vertrages.